AGB's Hardware Clean Service

I. Allgemeines

  1. Die Rechtsgrundlage für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis sind nur die zwischen der Hardware Clean Service (weiterführend als HCS benannt) und dem Kunden/der Kundin getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart und von HCS schriftlich bestätigt worden ist, gelten ausschliesslich die nachstehenden Kundenvertragsbedingungen, auch für zukünftige Vertragsabschlüsse bzw. Vertragsverlängerungen, und zwar – vorbehaltlich der Regelungen gemäss –  II. Abs. 2 – für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses und ggf. über den Zeitpunkt seiner Beendigung hinaus bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.

  2. Hiervon abweichende Vertragsbedingungen des Kunden/der Kundin gelten nicht, auch wenn HCS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde/die Kundin erklärt, nur zu seinen/ihren Bedingungen abschliessen zu wollen.

 

II. Vertragsverhältnis

  1. Nach zustande kommen des Vertrages wird mündlich oder schriftlich ein erster Reinigungstermin vereinbart. Die Anwender sind vom Kunden/der Kundin vor der Reinigung dazu anzuhalten, eine Datensicherung durchzuführen um etwaigen Datenverlust zu vermeiden. Das zu reinigende EDV-Inventar wird immer Vorort bearbeitet. Sollten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der HCS angehalten werden, diverses Mobiliar oder ähnliches, rund um das eigentlich zu reinigende EDV-Inventar zu demontieren, so dass dadurch längere Reinigungszeiten entstehen, kann dieser Aufwand separat nach Regiearbeitsaufwand verrechnet werden.

  2. Die HCS behält sich das Recht vor, die Kundenvertragsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden gegenüber dem Kunden/der Kundin nur Wirksam, wenn sie ihm schriftlich mitgeteilt worden sind. Davon ausgeschlossen sind Preisberichtigungen – IV –.

 

III. Leistungsumfang

  1. Im Leistungsumfang enthalten sind sämtliche Hin- und Rückfahrtkosten ab HCS-Hauptstelle oder einer Nebenstelle zum Kunden/zur Kundin. Auch enthalten sind die Fahrtkosten innerhalb des Kundenfilialbereiches. Bei Einzelreinigungen werden diese separat nach Aufwand verrechnet. Reinigungsmittel sowie diverses Hilfsmaterial sind im Vertragspreis ebenfalls enthalten.

  2. Im Vertragspreis nicht enthalten sind Park-, Bahnverlad-, Maut- und Autobahnbenutzungs-Gebühren.

  3. Die Reinigungsleistung entspricht höchstem Reinigungsstandard und garantiert unter technischem Aspekt einwandfreien Service für EDV-Geräte aller Art. (Leistungsprüfung durch renommierte Hardware Hersteller.)

  4. Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Beendigung der HCS-Leistung schriftlich gemeldet werden. Reinigungsmängel an einem oder mehreren Geräten berechtigen nicht zur Beanstandung des gesamten Reinigungsumfanges.

 

IV. Termine und Verzug

 

  1. Reinigungstermine und sonstige Termine sind für die HCS nur dann bindend, wenn sie zuvor dem Kunden/der Kundin schriftlich bestätigt worden sind.

  2. Terminverzögerungen, von Seiten der Kundschaft (oder des Kunden/der Kundin) oder unvorhergesehne Ereignisse, insbesondere gesetzliche oder behördliche Massnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebstörungen bei HCS Lieferanten oder höherer Gewalt, auf deren Eintritt weder der Kunde/die Kundin noch die HCS Einfluss hat, verlängern entsprechend die Fristen. Einen Schadenersatzanspruch kann der Kunde/die Kundin nur geltend machen, wenn die Verzögerungen auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten von HCS beruht.

  3. Die Reinigungstermine werden grundsätzlich dem Kunden/der Kundin etwa 1-2 Wochen vor Reinigungsbeginn telefonisch mitgeteilt. Die Wiederholung im Folgejahr kann bis 1 Monat vom vorherigen Termin (vor- oder nachher) abweichen.

  4. Der Vertrag wird mit der Unterschrift des Kunden/der Kundin oder dem Beginn der ersten Reinigung rechtskräftig und somit je nach abgeschlossenem Vertrag auf 3 oder 5 Jahre unkündbar. Einzelverträge sind befristet und deshalb nicht kündbar.

V. Datenschutz

  1. Die HCS ist aufgrund der ausgeübten Tätigkeit an das Datenschutzgesetz gebunden. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der HCS sind ebenso bei deren Einstellung auf das Datenschutzgesetz verpflichtet worden.

  2. Hiermit verpflichtet sich die HCS und deren Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen das Datenschutzgesetz zu beachten und zu befolgen, ferner grundsätzlich über mündlich bzw. schriftlich eingesehner Daten nach aussen Stillschweigen zu bewahren.

 

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise für einzelne Geräte sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die HCS ist berechtigt, während der Laufzeit des Kundenvertrages ihre Tarife zu erhöhen. Die entsprechende Tariferhöhung wird mit Ablauf eines Jahres auf das Folgejahr wirksam. 

  2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu begleichen. Reinigungsarbeiten, die über einen Monat dauern, werden halbmonatlich abgerechnet.

VII. Haftung

  1. Es besteht eine Haftung der HCS für Schäden des Kunden/der Kundin, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung nur dann, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der HCS und/oder seiner Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen beruht.

  2. Die Ansprüche des Kunden/der Kundin auf Schadenersatz, mit Ausnahme solcher aus unerlaubter Handlung, verjähren spätestens nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an, in dem der Kunde/die Kundin den Schaden gemeldet hat.

  3. Die von der Reinigung betroffenen Anwender sind dazu anzuhalten, eine Datensicherung durchzuführen. Für die Ausfallzeit bei einem Netzwerkfehler übernimmt die HCS keine Haftung. Für das eigene Personal haftet die HCS nach den Grundsätzen des OR. Art. 55

 

VIII. Vertragsdauer und Verlängerung

  1. Die Vertragsdauer beträgt je nach abgeschlossenem Vertrag 3 oder 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Anzahl Jahre mit Gewährleistung der vereinbarten Konditionen des Vertrages.

IX. Kündigung

 

  1. Jede Kündigung des Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Massgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung ist der Zugang der Erklärung bei dem jeweiligen Vertragspartner. Um dieses Vertragsverhältnis rechtswirksam zu beenden muss 6 Monate vor Ablauf der letzten Reinigung schriftlich gekündigt werden. Mündlich getroffene Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von der HCS oder einem Vertreter, schriftlich bestätigt wurden.

  2. Bei Rechtstreitigkeiten gilt der Hauptsitz der HCS.

 

CH 01.08.2012 Zeihen